Service

Satzungen und Ordnungen

In ihren Satzungsdokumenten regelt die FDP ihre Spielregeln für die innerparteiliche Arbeitsweise. Diese beinhalten unter anderem den Aufbau und die Struktur der Partei, Wahlverfahren und Finanzfragen sowie die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Mitglieds.

Beitragsinformationen

Mitgliedsbeiträge sind das wesentliche Fundament der Parteienfinanzierung. Um die Öffentlichkeitsarbeit der Partei, ihre Kampagnen im Wahlkampf, aber auch Diskussionsveranstaltungen sowie Workshops für unsere Mitglieder bestreiten zu können, sind wir auf den zuverlässigen Zahlungseingang von Mitgliedsbeiträgen angewiesen.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Wer mehr verdient, zahlt also mehr. Als Richtwert für die Selbsteinschätzung gelten nach der Satzung 0,5 % Ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Zur Orientierung sieht die Finanz- und Beitragsordnung der Bundespartei folgende Einkommens- und Beitragsstaffel vor:

Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich
A bis 2.400 EURO 10,00 EURO
B 2.401 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.800 EURO 18,00 EURO
D über 4.800 EURO 24.00 EURO

Selbstverständlich können Sie auch einen höheren Mitgliedsbeitrag wählen. Für Schüler, Studierende, Auszubildende, Erwerbslose und Rentner besteht indes die Möglichkeit, im Antragsformular einen reduzierten Mitgliedsbeitrag zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei der beitragserhebenden Gliederung, dem zuständigen Kreis- bzw. Ortsverband.

Mitgliedsbeiträge sind periodisch unaufgefordert im Voraus zu leisten. Entrichten Sie Ihren Mitgliedsbeitrag per SEPA-Überweisung unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Zahlungszeitraums an Ihren zuständigen Kreis- bzw. Ortsverband.

Spendeninformationen

Spenden gehören zu einer lebendigen Demokratie. Nur Parteien, die über laufende Einnahmen verfügen, können seriös und auf hohem Niveau an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Und das ist gemäß unserem Grundgesetz ihr Auftrag. Unsere Verfassung erwartet sogar von den politischen Parteien, dass sie sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. So hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, dass die Summe der öffentlichen Mittel, die einer Partei zufließen, nicht höher sein darf als die Summe ihrer eigenen Einnahmen. Mit Spenden an politische Parteien bringen Bürger und Unternehmen also ihre Anteilnahme und ihr Engagement für eine funktionierende Demokratie zum Ausdruck.

Unterstützen Sie die Freien Demokraten mit Ihrer Spende unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift auf folgendes Konto:

FDP-Kreisverband Erzgebirge
IBAN: DE48 8706 9075 0104 6900 25
BIC: GENODEF1MBG
(Volksbank Mittleres Erzgebirge)

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Zuwendungen an die Freien Demokraten bis zu 3.300 EURO – bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bis zu 6.600 EURO – im Jahr steuerlich geltend machen, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Spenden juristischer Personen an uns sind selbstverständlich zulässig und erwünscht, können aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) geht Ihnen zu Beginn eines jeden Folgejahres automatisch von der Bundespartei zu.